Rechtsprechung
   BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10630
BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,10630)
BayObLG, Entscheidung vom 26.07.1994 - 2Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,10630)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 2Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,10630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 252, 568 Abs. 3 Satz 1
    Rechtsmittel bei Ablehnung eines Antrags, ein Wohnungseigentumsverfahren auszusetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94
    Zur Anwendung zu bringen sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO (BayObLGZ 1991, 414/416 f.; BayObLG MDR 1994, 306 ).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94
    Ein Wohnungseigentumsverfahren kann in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ausgesetzt werden (BayObLGZ 1987, 381/383 f. mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
    Auszug aus BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94
    Zur Anwendung zu bringen sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO (BayObLGZ 1991, 414/416 f.; BayObLG MDR 1994, 306 ).
  • BayObLG, 28.11.1997 - 2Z BR 149/97

    Keine weitere Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts bei Ablehnung des

    Dem steht nicht entgegen, daß sich die Rechtsmittelverfahren im übrigen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten (vgl. BayObLG WuM 1995, 67 ).
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 94/94

    Beschwerde und weitere Beschwerde gegen die Aussetzung eines

    Dabei kommen auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO zur Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 f.; BayObLG MDR 1994, 306 ; Senatsbeschluß vom 26.7.1994, 2Z BR 74/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht